Legalisierung illegaler Bauten in Griechenland

Nahezu 95 % der Bauten in Griechenland weisen kleine oder große Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung ab.

Durch das am 3.12.2017 in Kraft getretene, aktuell geltende, Gesetz Nr. 4495/2017 betreffend die Legalisierung illegaler Bauten in Griechenland, versucht der Gesetzgeber Eigentümer mit Immobilienbesitz in Griechenland zur Legalisierung deren illegaler Bauten zu bewegen, indem er die Ermäßigung der vorgesehenen Bussgelder um 20% vorsieht, sofern die Legalisierung vor dem 8.4.2018 erfolgt.

Für Legalisierungen im Zeitraum 9.4.2018 bis 8.10.2018 ist eine Ermäßigung der Bussgelder um 10% vorgesehen.

Für Legalisierungen, die nach dem 9.10.2018 und bis zum 8.2.2019 erfolgen, ist dann allerdings eine Erhöhung der Bussgelder um 20% vorgesehen.

Zusätzlich zu den Bussgeldern fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 250,00 EUR-10.000,00 EUR, abhängig von der zu legalisierenden Fläche, an.

Die jeweils anfallenden Bussgelder für die Legalisierung werden von dem beauftragten Ingenieur errechet und sind abhängig von der Lage der Immobilie, dem Baujahr, der vorhandenen Baugenehmigung, der Nutzung (ob privat, oder gewerblich etc).  Für die verbindliche Berechnung der Kosten der Legalisierung ist die Vorlage der kompletten Bauakte erforderlich (Baugenehmigung, Lageplan, Grundrisse), sowie eine Autopsie/Besichtigung der Immobilie zwecks Messungen und Feststellung der Abweichungen von der Baugenehmigung (sofern vorhanden).

Eine Legalisierung ist immer unumgänglich, wenn Bauverstöße vorhanden sind und eine Veräußerung der Immobilie beabsichtigt ist (Verkauf, oder Schenkung), da andernfalls die notarielle Beurkundung des Kauf- bzw. Schenkungvertrags untersagt ist.

 

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Anwalt für griechisches Erbrecht und Immobilienkauf
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