Aufgrund der Doppelzulassung der Rechtsanwältin und Dikigoros Eva Kiorpelidou, LL.M., sowohl in Griechenland, als auch in Deutschland (postulationsfähig bei allen deutschen und griechischen Gerichten), können wir Ihr Unternehmen sowohl im griechischen, als auch im deutschen Recht kompetent beraten und vertreten.

 

Wir wägen gemeinsam, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles, die einzuleitenden Rechtschritte ab.  Sofern eine gerichtliche Zuständigkeit in beiden Ländern (Deutschland und Griechenland) gegeben ist, erwägen wir sorgfältig die taktischen Vorteile der Rechtsverfolgung in beiden Ländern, so dass das angestrebte Erfolgsergebnis so zeit- und kosteneffizient wie möglich erreicht wird.

 

 

Anwalt für griechisches Erbrecht und Immobilienkauf
Anwalt für griechisches Erbrecht und Immobilienkauf

Deutsch-Griechische Anwaltskanzlei

Kiorpelidou & Kollegen

München - Thessaloniki - Athen

 

München: (+49) 89 215550750

Thessaloniki: (+30) 2311 180271

 

www.dikigoros.de         

Ε-Μail: mail@dikigoros.de