Illegale Bauten in Griechenland: fünfjährige Verlängerung der Frist für die Einleitung der Legalisierung

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes betreffend die Legalisierung von illegalen Bauten am 1. Juli 2020, erhalten Eigentümer von illegalen Bauten in Griechenland eine weitere Frist von fünf Jahren, also bis 2025, um ihre Schwarzauten zu legalisieren. Ab Juli 2020 – also mit Ablauf des derzeit geltenden Gesetzes, deren Geltungsdauer bis dahin verlängert wird – soll die Einleitung des Legalisierungsverfahrens zwar weiterhin möglich sein, jedoch an zusätzliche Voraussetzungen gekoppelt werden, so dass die Legalisierung erst dann als abgeschlossen gilt, wenn auch der elektronische Ausweis der Immobilie vorliegt. Außerdem sollen in Zukunft auch gestaffelte Legalisierungsgebühren anfallen.

 

Die bevorstehenden Änderungen für die Legalisierung der illegaler Bauten in Griechenland

Insbesondere stehen laut Gesetzentwurf folgende Änderungen bevor:

 

1. Das derzeit geltende Gesetz betreffend die Legalisierung von illegalen Bauten wird bis Ende Juni 2020 verlängert.

 

2. Ab dem 1. Juli 2020, also nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung, können Schwarzbauten mit sehr schwerwiegenden Bauverstößen (die Schwarzbauten der sogenannten Kategorie 5) nicht mehr legalisiert werden. Schwarzauten der Katergorie 5 umfassen die völlig ohne jegliche Baugnehmigung erbauten Gebäude, oder Gebäude mit mindestens 40% Überschreitung der Baugenehmigung, oder mit mehr als 20% Überschreitung der Bauhöhe. Für die Legalisierung all dieser Bauten ist Stichtag der 30.6.2020. Danach können diese Schwarzbauten nicht mehr legalisiert werden!

 

3. Für die übrigen Schwarzbauten gilt ab dem 1. Juli 2020 der elektronische Gebäudeausweis (elektronische Gebäude-ID), der Voraussetzung für den Abschluss des Legalisierungsverfahrens (für die Immobilienkategorien 1 bis 4) sein wird.

 

4. Ein Legalisierungsverfahren gilt ab 1.7.2020 erst dann als abgeschlossen, wenn der Eigentümer der Immobilie die elektronische Identität seiner Immobilie vervollständigt hat. Das heißt, die Nichtbeantragung der elektronischen Identität führt zur Nichterfüllung der Legalisierung der Schwarzbauten. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Vorlage einer elektronischen Identität Voraussetzung für die Übertragung des Eigentums sein wird.

 

5. Im Rahmen der neuen Regelung, die ab dem 1. Juli 2020 gilt, können die Eigentümer die Legalisierung bis zum 31. Dezember 2025 einleiten, zahlen jedoch für das erste Jahr einen Zuschlag von 20% und für jedes weitere Verspätungsjahr einen Verspätungszuschlag von 5%.

 

6. Eigentümer, die das Legalisierungverfahren vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes (d.h. vor dem 30. Juni 2020) einleiten, müssen keinen Gebäudeausweis ausstellen. Sie werden diesen erst benötigen, wenn sie ab dem 1. Juli 2020 ihre Immobilie veräußern möchten, da in Zukunft auch jede einzelne Wohnungseinheit, und nicht nur das Gebäude als eine Gesamtheit, einen elektronischen Gebäudeausweis bekommen wird.

 

Elektronischer Gebäudeausweis (elektronische Gebäude-ID)

Laut Gesetzesentwurf soll der elektronischer Gebäudeausweis für einzelne Wohnungseinheiten, Büros usw. die folgenden Dokumente enthalten.

1. Die Baugenehmigung des Gebäudes, in dem sich die jeweilige Wohnungs- oder Büroeinheit befindet, mit deren Revisionen.

2. Die Pläne aus der Bauakte.

3. Den Energieausweis der jeweiligen Wohnungs- bzw Büroeinheit

4. Den Bauprüfungsnachweis, sofern ausgestellt.

5. Die Erklärung des Bauingenieurs über die Einleitung von Verfahren zur Freistellung von Bussgeldern bei illegalen Bauten

6. Die Grundrisse, die den wahren Zustand der jeweiligen Wohnungs- oder Büroeinheit darstellen.

7. Bei Bedarf die Tabelle über den Anteil an den Gemeinschaftsflächen und die Kostenbeteiligungsaufstellung des Gebäudes.

8. Bescheinigung über den Abschluss der elektronischen Identität des separaten Eigentums.

 

Nach dem 30.6.2020 ist die neue elektronische Gebäude-ID verpflichtend. Die digitale Registrierung aller Immobilien einschließlich Eigentümer soll dem griechischen Staat zu einem umfassenden Überblick über die griechischen Immobilien verhelfen und die Verwaltung vereinfachen.

 

Eva Kiorpelidou, LL.M., Rechtsanwältin und Dikigoros (Griechenland)

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Anwalt für griechisches Erbrecht und Immobilienkauf
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