Die fünf wichtigsten Neuerungen der Erbrechtsreform im Überblick
1. Einführung von Erbverträgen
Bislang waren Erbverträge im griechischen Recht strikt verboten. Ab September 2026 können Erblasser und Erben erstmals bindende, notarielle Erbverträge schließen. Dies erleichtert
die Nachfolgeplanung für Familienunternehmen oder komplexe Immobilienwerte erheblich, da Vereinbarungen im Vorfeld transparent und rechtssicher fixiert werden können.
2. Ende der automatischen Privathaftung für Schulden
Eine der größten Sorgen von Erben im Ausland war bisher die Haftung für unentdeckte Schulden des Verstorbenen (z. B. Steuerschulden oder Kredite). Das neue Recht schafft hier
Abhilfe: Erben haften nicht mehr automatisch mit ihrem privaten Vermögen. Die Schulden verbleiben beim Nachlass, sofern der Erbe die Vermögenswerte nicht unrechtmäßig verringert oder verschiebt.
3. Stärkung von Ehegatten und unverheirateten Partnern
Das Reformpaket verbessert die Position moderner Lebensentwürfe:
Ehepartner erhalten erweiterte Rechte.
Unverheiratete, langjährige Lebenspartner gehen nicht mehr leer aus. Unter strengen Voraussetzungen und dem Nachweis einer dauerhaften Lebensgemeinschaft wird ihnen ein beschränktes gesetzliches
Erbrecht eingeräumt (Einstufung in die fünfte Erbklasse).
4. Pflichtteil wird zur reinen Geldforderung
Im alten System führte der Pflichtteil oft dazu, dass Erben automatisch Miteigentümer einer Immobilie wurden. Diese zwangsweisen Eigentümergemeinschaften blockierten jahrzehntelang
den Verkauf oder die Sanierung von Gebäuden, was zu Tausenden leerstehenden Ruinen im Land führte. Künftig wird das Pflichtteilsrecht primär als reiner Geldanspruch ausgestaltet. Der Haupterbe
kann die Miterben auszahlen, anstatt das Eigentum teilen zu müssen.
5. Digitale Beschleunigung durch „diathikes.gr“
Die Bürokratie bei der Testamentseröffnung war in Griechenland berüchtigt – Wartezeiten von über einem Jahr waren keine Seltenheit. Die bereits im Vorfeld gestartete digitale
Plattform diathikes.gr verkürzt diesen Prozess radikal. Die Veröffentlichung eines Testaments soll künftig innerhalb schneller abgeschlossen sein.
Wichtige Fristen für Expats und Ausländer
Für Erben, die außerhalb von Griechenland leben, gelten weiterhin strikte, aber verlängerte Fristen zur Ausschlagung eines Erbes:
Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder lebt der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls außerhalb Griechenlands, beträgt die Frist zur Erbausschlagung ein Jahr (anstatt der
regulären vier Monate für Inländer).
Wer diese Frist versäumt, gilt automatisch als Erbe – mitsamt allen steuerlichen Verpflichtungen in Griechenland.
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